AGBs Stand: 16.10.2024
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern der Fotografin ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. Sämtliche angefertigten Fotos unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin. Dem Auftraggeber ist der Stil (dokumentarische Familienfotografie/dokumentarische Businessfotografie) der Fotografin bekannt und dieser verzichtet deshalb ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des von der Familienfotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel.
Der Auftraggeber bestätigt auch, dass er Besitzer/Eigentümer der auf den Aufnahmen dargestellten Objekt(e) bzw. Tier(e) ist, sofern diese nicht Teil von öffentlichem Grund sind. Auf öffentlichem Grund gilt das anzuwendende Recht.
Das Einverständnis für Fotoaufnahmen auf privatem Grund wird der Fotografin hiermit gegeben.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.
1.5. Mit der Fotografin wird bei jedem Shooting eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese wird vorab zugesandt mit dem Hinweis auf die AGBs und die Datenschutzerklärung - so bleibt genügend Zeit sich über alles zu informieren. Hier werden auch die Kontaktdaten, Ort des Shooting und die Zustimmung zur Freigabe der Fotos abgefragt.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt. Bei Businessfotos wird dies extra im Vertrag festgelegt. Die Fotografin „Laura ME Fotografie“ (Urheberin der Fotos ist bei der Verwendung zu nennen (bspw. im Impressum der Homepage; Nennen bei Instagram, Namensnennung unter Publikationen)
2.2 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, der Fotografin bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.3 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/Namensnennung (Punkt 2.1 oben) erfolgt. Bei Veröffentlichung im Internet ist der Fotografin die Webadresse mitzuteilen. Bei Anfragen zur Veröffentlichungen in Magazinen/Werbung ist immer mit der Fotografin Rücksprache zu halten - das Magazin/Anfragende Partei muss die Zweitnutzung und die Rechte von Laura ME Fotografie erwerben.
2.4. Die Fotografin räumt den Auftraggebern an den fertiggestellten Bildern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie unwiderrufliches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der fertiggestellten Bilder (richtige Benennung 2.1.) Diese dürfen von den Vertragspartner allerdings nicht kommerziell genutzt und auch nicht bearbeitet werden. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes auf Dritte ist ausgeschlossen (gesonderte Verträgliche Vereinbarung bei Businessfotos)
3 Eigentum / Archivierung
3.1. Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.
3.2. Die Fotos werden ohne Wasserzeichen und Logo in voller Auflösung dem Auftraggeber übermittelt (bei gewerblichen Kooperationen (Businessfotografie) gelten zusätzliche Vertragsbestimmungen). Der Auftraggeber erwirbt mit dem Kauf auch die privaten Nutzungsrechte für die Fotos.
3.3. Die Fotos werden von der Fotografin für ein Jahr digital gesichert (Festplatte und Cloud). Danach werden sie unwiderruflich gelöscht. Vor Löschung werden die Auftraggeber kontaktiert, ob die Fotos nochmals benötigt werden. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
3.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
3.5 Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, dass die fertiggestellten Bilder auch durch Zurverfügungstellung dieser durch deren Einstellung in einer Cloud oder einem sonstigen Bild-Hoster erfolgen können (z.B. Google Drive, Microsoft One Drive oder www.pixieset.com). Dem Auftraggeber ist dabei bewusst, dass es sich hierbei um Unternehmen handeln kann, die die Daten inkl. der vertragsgegenständlichen Fotos in Drittstaaten außerhalb der europäischen Union verarbeiten. Weitere Informationen hierzu finden sich im Datenschutzverordnung zu diesem Vertrag.
4 Verlust und Beschädigung
4.1. Es wird keine Haftung durch die Fotografin bei Schäden an Menschen/Tieren/Objekten übernommen, welche durch das Fotoshooting in jeglicher Form entstehen könnten. Das Fotoshooting erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Alle Schäden, die an der Ausrüstung der Fotografin durch jegliche Ursache des Auftraggebers entstehen, sind in vollem Umfang zu begleichen.
4.2 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl.
5 Vorzeitige Auflösung
5.1 Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
6 Leistung und Gewährleistung
6.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
6.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
6.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.5 Der Fotograf behält sich - abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Vertragspartner von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht - vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Fotografen schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.
6.6 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
6.7 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
7 Honorar und Zahlung
7.1. Es gelten die aktuellen Preise laut Webseite/Preisliste/Angebot für das jeweilige Fotoshooting sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Nach der Buchungsbestätigung sind 25 % des Gesamtbetrags als Anzahlung zu zahlen.
Gutscheine/Rabatte sind nicht bei Aktionen einlösbar
Nach Abschluss des Shootings wird der noch offene Betrag des Shootings fällig – dazu wird dem Auftraggeber eine gesonderte Rechnung übermittelt – diese ist binnen 14 Tagen zu begleichen.
Spätestens drei Wochen nach dem Fotoshooting bekommt der Auftraggeber die Bilder in digitaler Form zum Download übermittelt und spätestens vier Wochen danach werden die Fotodrucke per Post verschickt. Bei Nichtbegleichen oder Zahlung von Teilbeträgen entfällt der Anspruch auf die Bilder.
Eventuelle Versandkosten sind im Preis inkludiert. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Abgabe des Pakets bei einer Versandstelle der Post, solange alle Sorgfaltspflichten von seitens der Fotografin eingehalten wurden.
Bei Mini-Shootings ist der gesamte Betrag mit Buchung im Voraus zu zahlen. Bei Terminstornierung unter 7 Tagen vor dem Termin, wird der Gesamtbetrag als Entschädigung einbehalten. Bei Storno 30 bis 25 Tage vor dem Shooting sind 50% zu bezahlen, 24-7 Tage davor sind 75% zu bezahlen - nach Rücksprache kann bei Ausfall der Betrag als Anzahlung für ein anderes Shooting verwendet werden
7.2 Der Auftraggeber bekommt eine Onlinegalerie (bspw. Pixiset) (Fotos leicht bearbeitet/Wasserzeichen) zur Vorauswahl zugeschickt (außer bei den Paketen, bei welchen alle Fotos inkludiert sind - hier werden alle Fotos bearbeitet der Familie als Onlinegalerie zum Download zur Verfügung gestellt). Jedes extra Foto kostet € 15,- (bei Businessfotos € 30,-)
7.3. Der Auftraggeber hat sieben Tage Zeit alle Fotos zu Sichten und die im Paket inkludierte Anzahl auszuwählen. Diese ausgewählten Fotos werden von der Fotografin bearbeitet und zum endgültigen Download zur Verfügung gestellt. Danach erfolgt die Zahlung des Restbetrags. Dieser ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszustellung zu bezahlen.
Wenn ein Fotobuch oder andere Fotoprodukte in Auftrag gegeben werden, wird dies von nPhoto.com und/oder saaldigital gedruckt.
7.4 Bei einer Stornierung wird die Anzahlung als Schadenersatz einbehalten, wenn nicht anders vereinbart. Bei Krankheit des Auftraggebers oder der Fotografin wird ein neuerlicher Termin vereinbart und die Anzahlung für den nächsten Shootingtermin verwendet. Bei Hochzeiten und Taufen bemüht sich die Fotografin um Ersatz.
7.5 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
7.6 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
7.6 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
7.7 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent zu verrechnen.
8 Datenschutz/Kundendaten
Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass die Fotografin damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt, hat:
Die Fotografin als Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners/Auftraggebers wie folgt:
8.1 Zweck der Datenverarbeitung:
Die Fotografin verarbeitet die unter Punkt 1.5. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages/Vereinbarung und/oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Fotografen.
8.2 Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Fotografin verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bilddaten, um die unter Punkt 8.1 genannten Zwecke zu erreichen.
8.3 Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt (bspw. bei Kinderkrippen Shootings ans Fotolabor damit die Fotos direkt nach Hause kommen), nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte
8.4. Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von der Fotografin nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 8.1 genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
8.5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt
-
zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten
-
die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
-
vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
-
unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
-
Datenübertragbarkeit zu verlangen
-
die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
-
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben
9 Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen
Die Fotografin ist – sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht – nicht berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung (im Vertrag zum Ankreuzen) erteilt der Vertragspartner der Fotografin die Zustimmung die Fotos zu Werbezwecken der Fotografin zu verwenden und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und für alle von der Fotografin auftragsgemäß erstellten Bilder/Fotos/Videos.